Häufige Fragen
Frage 1: Was ist die sichere Anwaltssignatur?
Die Sichere Digitale Signatur von a.trust ist auf den Rechtsanwaltsausweisen geladen (auf dem neuen Rechtsanwaltsausweis im Scheckkartenformat bereits installiert) und garantiert die Authentizität und die Integrität von elektronischen Daten. Die Sichere Digitale Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und ist damit ein wichtiger Schritt, um den handelnden Personen im Internet ihre elektronische Identität zu geben. Anwälte, die das digitale Zertifikat a.sign premium auf ihren Rechtsanwaltsausweis geladen haben, werden bei ihrer täglichen Arbeit vor allem in drei Anwendungsbereichen entlastet: Sie können in ihrer täglichen Kommunikation mit dem Gericht gesicherte Dateien als Attachments anfügen und Abrufe aus dem hochsicheren elektronischen Urkundenarchiv der Rechtsanwaltschaft durchführen. Weiters können Anwälte direkt im System miteinander Kontakt aufnehmen und als Masseverwalter direkt auf die Insolvenzdatei zugreifen.
Frage 2: Wie sicher sind die Daten?
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Projektes ist das ausgezeichnete Know-how und die langjährige Erfahrung des Technologiepartners Siemens in allen Fragen hochsicherer elektronischer Langzeitarchivierung. Die von Siemens entwickelte Lösung sowie der Betrieb im Siemens Rechenzentrum gewährleisten höchste Sicherheit bei Einspeicherung, Datentransport und Archivierung durch Verschlüsselung der Daten. Eine Anmeldung ist nur mit sicherer Anwaltssignatur möglich und der Ausgang der Daten aus dem Archiv wird durch eine eigene Archivsignatur verifiziert und authentifiziert.
Frage 3: Gelten die elektronischen Dokumente als Originale?
Einen wesentlichen Punkt stellt hierbei die gesetzliche Fiktion der "Originalqualität" einer elektronischen Datei dar, wenn diese aus dem Archiv abgeholt wird und mit der Archivausgangssignatur versehen ist. Hierdurch wird bis zu einem allfälligen Gegenbeweis die Originalität des Dokuments sichergestellt, wodurch Beweisprobleme (Daten verändert, manipuliert) nahezu ausgeschlossen werden können. Die eingespeicherten Dokumente bilden die Entscheidungsgrundlage für das Gericht in Firmenbuchsachen, Grundbuchsachen und allen Prozessen.
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