Archivium

Bei den gegenwärtig in Papierform einzubringenden Grundbucheingaben bittet die Justiz die Kollegen unbedingt die Freigabebestätigung von Archivium auszudrucken und diese der Eingabe beizulegen. Die Freigabebestätigung enthält die für die Abholung durch die Justiz erforderliche Prüfziffer und wird nur nach erfolgreicher Archivierung mit Freigaben ausgegeben.